Informationen
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie u.a. Anspruch auf ein Gutachten eines Sachverständigen Ihrer Wahl, soweit es sich nicht um einen Bagatellschaden (bis ca. 750 €) handelt. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Bagatellschadengrenze überschritten wird, stellen Sie Ihr Fahrzeug bei uns vor und wir beraten Sie diesbezüglich gern kostenlos.
Auf Basis unseres Gutachtens können Sie
- die Reparatur durch die Werkstatt ihrer Wahl ausführen lassen,
- sich die Reparaturkosten bei fiktiver Abrechnung auszahlen lassen,
- eine Nutzungsausfallpauschale beanspruchen,
- eine Wertminderung fordern,
- bei einem späteren Fahrzeugverkauf den Schadenumfang belegen (Offenbarungspflicht)
Streitet Ihr Unfallgegner sein tatsächliches Verschulden ab, können wir Ihnen durch ein unfallanalytisches Gutachten weiterhelfen, wobei dies zeitnah nach einem Geschehen erfolgen sollte. In einem solchen Fall empfehlen wir, zuvor die juristische Situation mit einem Rechtsanwalt zu klären.
Bei sonstigen Problemen rund um das Kraftfahrzeug z.B. Mängel nach einem Fahrzeugkauf, Aggregatschäden, Reparaturbeanstandungen, ungenügende Ersatzleistungen in einem Kaskoschadenfall usw. bieten wir Ihnen ebenfalls unsere sachverständige Unterstützung an.